Freißenbüttel bietet natürlich auch für den Spaziergang mit dem Hund ein paar schöne Strecken, die Ihnen sicher Spaß machen werden. Hier haben wir z. B. einen kleinen Rundkurs beschrieben.
Leider gibt es hierbei aber immer wieder Konflikte, die eigentlich unnötig sind. Wir wollen die Chance nutzen, Ihnen hier unsere Sicht etwas näher zu bringen, damit Sie eine angenehme Zeit mit Ihrem Hund in Freißenbüttel verbringen können und vielleicht etwas besser verstehen, warum wir auf die Einhaltung einiger (gesetzlicher) Regeln bestehen müssen.
Vielleicht helfen diese Erklärungen auch dem ein oder anderen Erstlingsführer, der erst seit kurzem mit einem Hund unterwegs ist.
Muss mein Hund beim Spaziergang an die Leine?
Vom 01. April bis zum 15. Juli lautet die Antwort immer und ohne Ausnahme: Ja
In dieser Zeit ist die sogenannte Brut- und Setzzeit, Rehe bringen hier Ihre Kitze zur Welt und legen diese oft direkt neben den Wegen im hohen Gras ab. Hasen setzen Ihren Nachwuchs in kleinen Grasmulden, und Bodenbrüter wie die Feldlerche haben ihre Gelege in unmittelbarer Reichweite der Hunde.
Jede Störung durch Hunde kann hier enorme Konsequenzen für die jungen Wildtiere haben, auch wenn das auf den ersten Blick ganz unproblematisch scheint.
Stöbert der Hund z. B. im Randstreifen einen brütenden Vogel auf, fliegt dieser auf und der Hundehalter ahnt vermutlich noch nicht einmal, dass nun ein Gelege auskühlt und schutzlos den überall lauernden Nesträubern ausgeliefert ist. Hat eine der schlauen Krähen den Vorgang beobachtet, bedeutet das oft schon wenige Minuten später das Aus für ein ganzes Singvogelgelege.
Leider gibt es jedes Jahr wieder Zwischenfälle, bei denen wir die Konsequenzen erleben, wenn den unangeleinten Hund doch völlig wider erwartend der Jagdtrieb überkommt. Ein kleines Kitz erlösen zu müssen, dass so schwer verletzt ist, dass eine Rettung nicht möglich ist, hinterlässt einen nachhaltigen Eindruck.
Außerhalb der Brut- und Setzzeit darf Ihr Hund gerne ohne Leine unterwegs sein. Allerdings nur, wenn Sie auf den Wegen bleiben, Ihr Hund sich durch Sie lenken lässt und einen guten Grundgehorsam hat. Er sollte also auch unter Ablenkung zu Ihnen kommen, wenn Sie ihn rufen und nicht nur, wenn er gerade Lust dazu hat. Auf das Vergnügen einem aufstehenden Hasen hinterher zu hetzen („den bekommt er ja eh nicht“), muss Ihr 4-beiniger Begleiter leider trotzdem verzichten.
Darf ich mit meinem Hund auf der Wiese / dem Feld spielen?
Leider nicht.
Alle Flächen, die Sie links und rechts der Wege sehen, werden in irgendeiner Form bewirtschaftet, auch das Grünland (Wiese). Hier gewinnen z. B. die Landwirte hochwertiges Futter für Ihre Kühe, in dem sie aus dem Gras Heu oder Grassilage herstellen. Geregelt ist das Betretungsverbot im NWaldLG §23.
Verrichtet nun Ihr Hund sein Geschäft auf diesen Flächen, scheint das im ersten Moment für Sie vielleicht völlig unproblematisch, Kühe und Wildtiere tun das ja schließlich auch. Allerdings sind einige Hunde z. B. mit dem Einzeller Neospora caninum befallen, ohne dass ihre Besitzer davon etwas ahnen, denn der Hund wird davon nicht krank und bemerkt das nicht. Gelangt der Erreger aber über den Hundekot in das Viehfutter, sind die Konsequenzen für die Kühe dramatisch, es kommt zu Missbildungen oder Fehlgeburten bei den Kälbern.
Natürlich sind die Wiesen und Felder gerade in einer so landwirtschaftlich geprägten Umgebung wie hier auch Rückzugsorte für die Wildtiere. Mehrfach im Jahr werden wir zu Wildunfällen gerufen, weil z. B. Rehe oder Hasen quer über die Straße geflüchtet sind und ein Autofahrer nicht rechtzeitig bremsen konnte. Hier ist einfach die Rücksichtnahme aller Naturnutzer gefragt, nicht nur die der Hundebesitzer.
Aber ich habe doch genau gesehen, dass ein Jäger seinen Hund nicht angeleint hatte!
Ja, das stimmt. Der Gesetzgeber erlaubt dem Jäger hier ein Privileg, auch in der Brut- und Setzzeit. Dies gilt allerdings nur für unsere ausgebildeten und geprüften Jagdhunde. Auch wir nehmen unsere Hunde in bestimmten Situationen an die Leine und bilden unsere jungen Vierläufer nicht auf einer Wiese aus, wenn dort noch Junghasen oder Kitze liegen können.
Wo finde ich Informationen vom Land Niedersachsen dazu?
Weitere Informationen vom Land Niedersachsen finden Sie z. B. HIER->
Das Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung finden Sie HIER->