Das Vereinsheim im Freißenbüttel ein schönes Ausflugsziel, dass man auch mit dem Motorrad oder Quad ansteuern kann.
Leider gibt es aber immer wieder Missverständnisse, wo zum Vergnügen gefahren werden darf und wo nicht. Um es kurz zu machen:
Im Revier Freißenbüttel gibt es praktisch keine legale Möglichkeit ein Quad oder Motorrad außerhalb der öffentlichen Straße auszuführen.
Warum?
Wir wollen eigentlich keine Spielverderber oder Spaßbremsen sein, die mit dem erhobenen Zeigefinger darüber sprechen, was alles Verboten ist. Im Gegenteil, wir sprechen uns sehr für eigenverantwortliches Handeln und die persönliche Freiheit aus! Aber:
Leider haben wir in letzter Zeit sehr viele Fälle gehabt, bei denen wir leider feststellen mussten, dass es Menschen gibt für die gegenseitige Rücksichtnahme ein Fremdwort ist.
- Wald, Feld und Wiese sind außerhalb der Straßen und Wege Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer der Wildtiere, die Rückzugsmöglichkeiten sind ohnehin schon sehr eingeschränkt. Immer wieder finden wir zerstörte Gelege (Eier), überfahrene Kleinsäuger und Amphibien, wie z. B. Hasen oder Blindschleichen. Das ein durch den Krach aufgeschrecktes Reh kopflos über weite Strecken auch über stark befahrene Straßen flieht und dort vielleicht einen Wildunfall verursacht wird oft gar nicht wahrgenommen.
- Die landwirtschaftlichen Flächen (auch die Wiesen/Grünland) werden bewirtschaftet. Hier gewinnen z. B. die Landwirte hochwertige Lebensmittel oder Futter für Ihre Kühe, in dem sie aus dem Gras Heu oder Grassilage herstellen, ob ein Acker z. B. bereits eingesät ist, ist für Laien oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen.
- Die Anwohner sind schlichtweg auch einfach genervt davon, an jedem Tag, der auch nur annähernd einen Aufenthalt im Freien zulässt eine Geräuschkulisse wie auf einer Rennstrecke zu ertragen.
Wo steht den das?
Zum Beispiel in § 30 Abs. 1StVO. Leider erleben wir immer wieder, dass z. B. Feldwege als private Rennstrecke missbraucht wird und mit den Fahrzeugen einfach Auf- und Abgefahren wird. In der StVO ist das Verbot klar geregelt.
Darüber hinaus verbietet das NWaldLG in § 25 das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen im Wald.
Leider waren die vielen Erklärungsversuche so erfolglos, dass wir inzwischen alle Fälle soweit wie möglich mit. z. B. Handyvideos dokumentieren und zur Anzeige bringen müssen.
Und wo kann ich dann fahren?
Es gibt viele legale Strecken und Gelände, die extra für Quad oder Motorrad angelegt wurden. Nicht weit von hier befindet sich z. B. der Hoope Park (https://www.hoopepark.de/) , hier kann man für kleines Geld (mind. 10-20x weniger als eine Bußgeld kostet!) völlig legal Off-Road fahren.